Wohnraum­mietrecht und Gewerbemiete

  • Vertragsgestaltung
  • Mangelbeseitigung
  • Mietminderung
  • Betriebskosten­abrechnungen
  • Mieterhöhungen
  • Kündigungen aller Art
  • Mietkaution
  • Mietrückstände
  • Bereitstellung von baulichen Voraussetzungen für Gewerbezweck
  • Indexmietklauseln
  • Facility Management
  • Schadenersatz/ Gewinnausfall
  • Kurzzeitvermietung

im Detail…

Bei der Wohnraummiete geht es in meiner Praxis am häufigsten um die Berechtigung zur Mietminderung wegen Mängeln an der Mietsache, die Berechtigung von Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungen in Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete bzw. die Berechtigung zur Kündigung insbesondere wegen Eigenbedarfes oder sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses und im Zusammenhang mit der Rückgabe, die Ausführung von Schönheitsreparaturen und die Kautionsabrechnung.

Für Verwaltungen prüfe und erstelle ich Mietverträge, aber auch Verträge zur Miet- oder Sondereigentumsverwaltung, vertrete deren ureigensten Interessen in der oft schwierigen Schnittstelle zwischen Eigentümer und Mieter, helfe bei Abwicklungen mit Versicherungen und anderen auftretenden Problemen.

Zuletzt hat die Kurzzeitvermietung, sei es gewerblich als Geschäftsidee oder durch Wohnraummieter einen höheren Stellenwert erhalten.

Im Gewerbemietbereich ist das zentrale Thema die Vertragsgestaltung, die Frage der Wirksamkeit von Klauseln, Beeinträchtigungen der Ausübung des Vertragszweckes, Durchsetzung von Indexmietklauseln und Nebenkostenabrechnungen, sowie Verträge zum Facility Management, nicht zuletzt Mietrückstände und Schadenersatz.