Bauträgerrecht
- Erwerb Eigentumswohnung
- Verzug, Baumängel, Kaufpreisraten
- Rücktritt, Abwicklung, Rückforderung Grunderwerbssteuer
- gerichtliche Durchsetzung von Verzugsschäden, Gewährleistungsansprüchen, Rückerstattung
- Beratung und Betreuung der neuen WEG
- Bauträgerinsolvenz, Abwicklungsvereinbarungen, Steuerabschreibung
im Detail…
Der Erwerb einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung vom Bauträger ist in meiner Beratungspraxis mit Abstand der häufigste.
Bereits beim Erwerb sind neben dem Notarentwurf, zumeist die Teilungserklärung, Baubeschreibung, die Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne und Beschlusssammlungen, aber auch Handelsregister und Referenzen einzusehen.
Erwerber sehen sich bei aller Vorsicht dennoch aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen mit immer erheblicheren Verzögerungen und Baumängeln konfrontiert, immer häufiger begleite ich auch die Rückabwicklung.
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss sich bereits in der Bauphase finden und Ansprüche gegen den Bauträger rechtzeitig und wirtschaftlich durchsetzen.
Auch im Falle einer Bauträgerinsolvenz können Rechte wie die Eintragung im Grundbuch, Unterlagen für die steuerliche Abschreibung nach § 7 i EStG und Gewährleistungsrechte noch durchgesetzt werden.