Maklerrecht

  • Durchsetzung oder Abwehr von Maklercourtage
  • Gestaltung von Maklerverträgen und Reservierungs­vereinbarungen

im Detail…

Der Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern unterliegt betreffend die Maklerprovision der Regelung, dass ein Käufer die Hälfte der Provision zu tragen hat und auch erst, wenn der Verkäufer seine Zahlung nachweist ( Halbteilungsgrundsatz ). Die Gestaltung der Höhe der Provision bleibt offen und frei gestaltbar, Streitigkeiten darum, sowie Rückforderungsansprüche sind zwar wegen der Marktsituation rückläufig, bleiben aber aktuell.

Reservierungsvereinbarungen haben sich im Gegensatz dazu wegen der angespannten Marktsituation etabliert und Streitigkeiten darum nehmen zu. Nicht selten führen die Vereinbarungen dazu, dass der/die Käufer(in) bei Rücktritt von der Reservierung nicht nur die oft hohe Reservierungsgebühr, sondern auch die vollen Notarkosten für den Vertragsentwurf zahlen soll, obwohl der danach übersandte Notarvertrag wegen wesentlicher Benachteiligungen nicht unterzeichnet werden sollte. Die Abwehr der Reservierungsgebühr gelingt mit Hilfe der neuen Rechtsprechung immer häufiger.